AGB`s der Portofino Swiss AG

1. Geltungsbereich und  Gültigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind gültig, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich andere bestimmte Bedingungen vereinbart haben. Sie haben auch gegenüber etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers Vorrang. Der Kunde erkennt an, dass die allgemeinen Verkaufsbedingungen ihm vor Eingehung der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt wurden, für die sie möglicherweise gelten. Verpflichtet sich Portofino Swiss AG zum Verkauf eines Produkts an den Kunden, impliziert dies auch die vollständige und vorbehaltlose Annahme ihrer Bedingungen, die automatisch und ordnungsgemäss als in die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien übernommen gelten. Die Unterzeichnung des Lieferscheins oder Lieferdokuments impliziert die Annahme der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die Qualität, Menge und den Zustand der Waren.

2. Preisgestaltung

Die Verkaufspreise der Produkte entsprechen Angeboten und Preisen, die dem Kunden mitgeteilt wurden, oder alternativ den besonderen Bedingungen, die zwischen Portofino Swiss AG und dem Kunden vereinbart werden. Die entsprechenden Steuern werden zu den Preisen hinzugefügt. Portofino Swiss AG kann die Verkaufspreise der Produkte jederzeit ändern. Die Erhöhung des Verkaufspreises hat keine Auswirkungen auf bereits laufende Bestellungen, die von Portofino Swiss AG ausdrücklich angenommen wurden. Portofino Swiss AG behält sich das Recht vor, einen Kreditrahmen für jeden Kunden und untergeordnete Lieferungen anhand dieses Rahmens und/oder der Vorlage einer angemessenen Zahlungsgarantie festzulegen.

3. Produktgarantie und Lieferung

Portofino Swiss AG garantiert, dass die Produkte unter den Bedingungen der jeweiligen Produktgarantie vermarktet werden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird und die ihm bekannt ist und von ihm akzeptiert wird. Die Bestellung stellt eine Erwerbsverpflichtung für den Kunden dar, wobei Portofino Swiss AG sich das Recht vorbehält, diese aufzuschieben oder zu stornieren, falls die Garantien der Zahlungsfähigkeit als unzureichend erachtet werden. Die mit Kunden vereinbarten Liefertermine sind immer nur Schätzungen, da jede Lieferung vom verfügbaren Lagerbestand abhängt. Portofino Swiss AG haftet nicht für die Nichtlieferung von Produkten oder für diesbezügliche Verzögerungen. Der Kunde muss die Waren zum Zeitpunkt des Erhalts überprüfen und Portofino Swiss AG so bald wie möglich und in jedem Fall spätestens sieben (7) Tage nach dem Liefertermin der Waren über externe und sichtbare Mängel informieren, die er möglicherweise feststellt. Vor Verarbeitung der gelieferten Ware, sind die Rohplatten auf Tonalität und Fehler zu überprüfen. Portofino Swiss AG haftet in keinem Fall für verarbeitete Produkte, egal ob dies die Tonalität und oder eine fehlerhafte Platte betrifft. Die Lieferung von Materialien gilt als erfolgt, sobald diese das Lager von Portofino Swiss AG verlassen haben. Der Umtausch oder die Rückgabe von Waren, die aus vollständigen Platten bestehen müssen, werden von Portofino Swiss AG nur dann bestätigt und genehmigt, wenn der Kunde dies innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Erhalt der Ware verlangt. Darüber hinaus muss der Austausch oder die Rückgabe von Waren von Portofino Swiss AG bestätigt und genehmigt werden und es fällt eine Erstattungsgebühr von 25 % des Warenpreises zzgl. der Transportkosten an. Die Rückgabe vollständiger Platten wird nach neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Produkte nicht mehr akzeptiert.

4. Verpackung und Transport

Die Verpackung, sofern vorhanden, ist nicht in den angegebenen Preisen enthalten und muss vom Kunden getragen werden. Die Kosten, Fracht und Transportrisiken werden vom Kunden getragen, auch wenn der Transport durch Mittel, mit der Beauftragung oder Organisation von Portofino Swiss AG erfolgt, da es sich versteht, dass der Transport, der vereinbart wurde, wie vom Kunden vereinbart erfolgt.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen müssen auf die Art und Weise und mit den Zeitvorgaben erfolgen, die in der entsprechenden Rechnung festgelegt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Portofino Swiss AG aus der Geschäftsverbindung mit dem KUNDEN im Eigentum Portofino Swiss AG. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Portofino Swiss AG zustehenden Saldoforderung. Der KUNDE wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt Portofino Swiss AG hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der KUNDE.

7. Haftung

Ausser in Fällen der Nichtkonformität der Produkte werden Schadensersatzansprüche, die vom Kunden erhoben werden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Betrug vorliegt, ausdrücklich ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung von Portofino Swiss AG ist auf den Kaufwert der Produkte beschränkt. Unter keinen Umständen haftet Portofino Swiss AG gegenüber dem Kunden finanziell für entgangene Gewinne, entgangene Einkünfte, Ausfallkosten oder im Allgemeinen für Verluste jeglicher Art, die der Käufer aufgrund einer Nichtlieferung oder einer fehlerhaften Lieferung der Produkte erleidet. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für Schäden, die aus der unsachgemässen Verwendung, Lagerung, Instandhaltung, Verarbeitung oder Handhabung von Produkten entstehen, und stellt Portofino Swiss AG, falls zutreffend, diesbezüglich frei. Ebenso wird Portofino Swiss AG in Bezug auf Dritte von der gesetzlichen, vertraglichen oder ausservertraglichen Haftung freigestellt, die sich aus der Handhabung, Behandlung und Installation von Produkten, die von anderen Unternehmen als Portofino Swiss AG vorgenommen wird, ergeben. Der Kunde ist für die Einhaltung der bestehenden rechtlichen Bestimmungen zur Umwelt verantwortlich und insbesondere für die Beseitigung von Abfall, der bei der Handhabung und Verarbeitung von erworbenen Materialien oder durch ihre Verpackung produziert wird. Daher hat Portofino Swiss AG das Recht, die Lieferzeiten der Waren, die mit dem jeweiligen Kunden vereinbart wurden, und/oder diese allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgrund von Umständen zu ändern, die ausserhalb ihrer Macht oder Kontrolle liegen, wie unter anderem regulatorische Änderungen, natürliche oder soziale und/oder rechtliche Bedingungen (restriktive Bestimmungen zu Aussenhandelsgeschäften, veränderte Marktbedingungen, die sich erheblich auf die Produktversorgung oder Preise auswirken, sowie unvorhergesehene Zölle oder Steuern) und/oder höhere Gewalt, welche sich ihrer Kontrolle entziehen.

8. Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

Der Kunde verpflichtet sich, stets alle Vorschriften einzuhalten, die für die Verwendung, Handhabung, Lagerung, Herstellung und Entsorgung von Produkten, die von Portofino Swiss AG vermarktet werden, gelten. Wenden Sie sich an einen kompetenten Gesundheits- und Sicherheitsexperten, um die erforderlichen Arbeitsschutzmassnahmen zur Eindämmung der Staubemissionen zu implementieren, wie z. B. Werkzeuge mit Wasserzufuhr und Lüftungssystemen, die einen Luftwechsel gewährleisten. Die Arbeitgeber der Fachkräfte, die letztendlich die Produkte verarbeiten, sind dafür verantwortlich, Mitarbeiter zu informieren und sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz den geltenden örtlichen Vorschriften entspricht.

9. Schutz personenbezogener Daten gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz

Wir informieren wir Sie darüber, dass die diesen Bedingungen zugrunde liegenden personenbezogenen Daten in einer Datei unter der Haftung von Portofino Swiss AG zum Zweck der Verwaltung von Geschäftsbeziehungen erfasst werden. Ebenso gewährleisten die Parteien die Einhaltung der Informationspflicht hinsichtlich ihrer Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten zwischen den Parteien ausgetauscht werden, um das Vertragsverhältnis zu pflegen und zu erfüllen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten der betroffenen Parteien ist die Notwendigkeit, diesen Vertrag einzugehen und zu unterzeichnen, sowie das rechtmässige Interesse des Verantwortlichen. Die Aufbewahrungsfrist ihrer Daten beträgt 10 Jahre, damit die rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens erfüllt werden.

10. Gewerbliche Schutzrechte von Portofino Swiss AG

Der Kunde erkennt an, dass die Marken und Handelsnamen, die Portofino Swiss AG und ihre Produkte kennzeichnen, ausschliesslich Portofino Swiss AG gehören und auch weiterhin gehören werden und dass er keine diesbezüglichen Rechte daran hat oder geltend machen kann. Marken und Handelsnamen dürfen vom Kunden nur für Produktmarketing verwendet werden und dass Portofino Swiss AG die Inhaberin der Marken und Handelsnamen ist, eindeutig anzugeben ist und die von Portofino Swiss AG festgelegten Leitfäden und Anforderungen eingehalten werden müssen. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, keine Namen, Handelsmarken, Handelsnamen, Internet-Domains, Social-Media-Profile oder sonstige Formen gewerblichen oder geistigen Eigentums, die die Marken oder Handelsnamen, der Portofino Swiss AG und ihre Produkte kennzeichnen, enthalten oder diesen ähneln, auf irreführende Weise bezüglich der Herkunft der Produkte oder der Beziehung des Kunden mit Portofino Swiss AG zu registrieren oder anzumelden. Falls der Kunde an der Gestaltung, Umsetzung oder Verwendung einer Webseite für die Werbung und Vermarktung von Portofino Swiss AG Produkten interessiert ist, muss die vorherige schriftliche Erlaubnis eingeholt werden. Andernfalls ist Portofino Swiss AG berechtigt, vom Kunden jederzeit zu verlangen, dass er die Verwendung der Webseite beendet.

11. Abtretung

Portofino Swiss AG ist berechtigt, die Produktion und Lieferung der Waren an Dritte zu übertragen oder abzutreten sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen gemäss diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen zu übertragen.

12. Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht oder dem Recht, das auf die Geschäftsbeziehung zwischen der Portofino Swiss AG, die den Verkauf ausführt, und dem Kunden anwendbar wäre. Im Falle von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Interpretation, Anwendung oder Durchführung dieser Bedingungen oder Streitigkeiten hinsichtlich der Bestimmungen, die in diesen allgemeinen Bedingungen vorgesehen sind, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsstellen des Kantons vom Sitz der Portofino Swiss AG oder der Gerichte, die möglicherweise für die Beilegung einer Streitigkeit zwischen der Portofino Swiss AG und dem Kunden zuständig sind. Ungeachtet dessen kann Portofino Swiss AG Anträge zur Durchsetzung ihrer Interessen bei einem anderen Gericht stellen.

Portofino Swiss AG, 4. April 2024

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